BM Karner von Verwaltungsgerichtshof widerlegt!
In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des AUF-Bundesvorsitzenden NR Werner Herbert hatte BM Karner im September 2023 die Meinung vertreten, dass ca. 22.300 potenziell betroffenen Polizeibediensteten ihre Rüstzeiten durch die Wachdienstzulage abgegolten werde.
Diese Rechtsmeinung wurde nun am 15. September 2025 vom Verwaltungsgerichtshof als oberste Instanz widerlegt und steht BM Karner somit in der Pflicht, die erwiesenermaßen gebührende Vergütung von Rüstzeiten für diese Bediensteten durch eine rechtskonforme Regelung sicherzustellen.
Eine weitere Verzögerung dieser Regelung sowie die Verweigerung einer rückwirkenden Abgeltung nicht verjährter Ansprüche stellt nicht nur eine absolute Geringschätzung dieser Bediensteten dar, sondern ist aus unserer Sicht auch eine missbräuchliche Interpretation der mit dem Amt eines Ministers verbundenen Pflichten!
Hier der Link zur Anfragebeantwortung:
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/15213/imfname_1582215.pdf
Herr BM Karner!
Nehmen sie endlich ihre Verantwortung wahr und höchstgerichtliche Judikatur zur Kenntnis.
Polizeibedienstete sind keine Leibeigenen, die man nach Belieben auspressen kann, ohne ihnen die dafür gebührende Vergütung gewähren zu müssen!







