AUF/FEG erzielt Teilerfolg bei Überstundenbesteuerung!
Die AUF/FEG hat BM Karner per Antrag im Zentralausschuss dazu aufgefordert, sich gegen die Rücknahme der erhöhten Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge einzusetzen (siehe dazu unseren Link zum Antrag).
https://login-auf-polizei.at/files/mediadb/1381/p1j8smsoaleecktt1u3r12j71a1d6.pdf
Diesem Antrag wurde nun zumindest teilweise entsprochen und der Steuerfreibetrag von monatlich € 200.- nicht wie geplant auf € 120.- sondern nur auf € 170.- reduziert.
Zusatz: Wir werden uns natürlich trotzdem weiter dafür einsetzen, dass sich „Mehrleistung“ auch entsprechend lohnen muss und diesbezügliche Zuschläge zur Gänze auch dort ankommen, wo sie erbracht wird und nicht im Finanzministerium!
Quelle: Kleine Zeitung
https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/20411360/zuschlaege-fuer-ueberstunden-dieser-freibetrag-gilt-im-naechsten-jahr







