18.12.2025
Dienstrechtsnovelle 2025: Richtige Erfolge sehen anders aus! Aktuell informiert die Polizeigewerkschaft (FCG und FSG) die Kollegenschaft über die „tollen“ Erfolge, welche durch die aktuelle Dienstrechtsnovelle erreicht werden konnten. Gleichzeitig beklagt sie dabei, dass die FPÖ bzw. Vertreter der AUF nicht für diese Verbesserungen gestimmt haben. Dazu folgende Klarstellung: 1. Geldaushilfe bei Dienstunfall: Die nun beschlossenen Verbesserungen bei der Hilfeleistung nach einem Dienstunfall mögen ein Schritt in die richtige Richtung sein, sind aber nicht ausreichend, um eine echte Absicherung nach einem Dienstunfall zu gewährleisten. Siehe dazu unsere Gesetzesinitiative: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/A/3612/fname_1585174.pdf 2. Teilpension: Es mag ja Bereiche geben, wo Bedienstete nach Erreichen ihres Pensionsantrittsalters noch auf Teilzeitbasis weiterarbeiten wollen und die nunmehr geschaffene „Möglichkeit“ dazu begrüßen. Wir hatten jedoch eine echte Verbesserung gefordert, wo die Bediensteten bereits vor Erreichen ihres Pensionsantrittsalters durch eine „Altersteilzeit“ einen Rechtsanspruch auf Teilzeit haben und zugleich der diesbezügliche Einkommensverlust zur Hälfte abgefedert wird. 3. Gehaltserhöhung: Der Hauptgrund dafür, dass wir dieser Dienstrechtsnovelle letztlich keine Zustimmung erteilen konnten, ist der desaströse und von der GÖD-Polizeigewerkschaft mitgetragene Gehaltsabschluss, der eine Nullrunde bis Mitte des kommenden Jahres sowie Minimalerhöhungen deutlich unter Inflationsrate für 2027 und 2028 zur Folge hat. Fazit: Die AUF/FEG hätte ebenfalls gerne über Erfolge berichtet, aber wir sehen diese Erfolge nicht oder jedenfalls nicht im ausreichenden Ausmaß und halten nichts von Schönfärberei bzw. dem Verbreiten von Halbwahrheiten, wo eine Nicht-Gehaltserhöhung geflissentlich verschwiegen wird!